Baugutachten Nortorf
Was ist ein Baugutachten?
Zunächst: Der Begriff „Baugutachten“ ist keine geschützte Bezeichnung und wird daher für eine Vielzahl unterschiedlicher Sachverhalte benutzt.
Prinzipiell geht es bei einem Baugutachten darum, einen (meist) komplexen baulichen Sachverhalt neutral und objektiv zu beurteilen.
Wofür wird ein Baugutachten benötigt?
Es kann unterschiedliche Anlässe für ein Baugutachten geben. Die häufigsten Anlässe haben wir Ihnen zusammengestellt:
Baugutachten bei Baumängeln
Hierbei geht es um die Fragestellung, ob die Ist-Beschaffenheit bei einem Gewerk von der vereinbarten Soll-Beschaffenheit abweicht. Klingt einfach, ist in der Praxis jedoch meist komplex. Denn nicht jede Abweichung ist ein Baumangel und nicht jeder Mangel berechtigt zur Baumängelbeseitigung. Was wurde vereinbart? Wie hätten die Arbeiten des Handwerkers üblicherweise auszusehen? Sind die Arbeiten nach allgemein anerkannten Vorschriften und Anforderungen angefertigt worden? Auf solche Fragen liefert ein Bausachverständiger mit einem Baugutachten Antworten.
Besonders tückisch: Baumängel werden oft erst nach der Bauabnahme entdeckt, wenn z.B. ein offensichtlicher Schaden aus dem Mangel entsteht. Daher ist es wichtig, schon während der Bauphase einen Sachverständigen als Baubegleiter zur Seite zu haben, bevor Mängel ignoriert oder durch bauliche Maßnahmen verdeckt werden.
Erfahren Sie hier mehr zu unseren Leistungen Baubegleitung und Bauabnahme.
Baugutachten bei Bauschäden
Ein Bauschaden kann durch eine oder mehrere mangelhafte Bauleistungen (Baumängel) entstehen. Nicht immer lassen sich aber die Ursachen von Bauschäden einfach feststellen und einem einzelnen Gewerk zuordnen. Zur Vermeidung von weiteren Folgeschäden ist in Schadensfällen schnelles und sachkundiges Handeln gefragt.
Hierzu kann ein Bausachverständiger ein Bauschadengutachten anfertigen, welches die Schadensursache und eine Kostenschätzung für eine effektive Schadenbeseitigung beinhaltet.
Mehr über unsere Leistungen bei Bauschäden erfahren Sie hier.
Baugutachten bei einer Wertermittlung
Je nach Anlass der Wertermittlung kann es sich bei einem Baugutachten im Rahmen einer Immobilienbewertung um ein Verkehrswertgutachten oder ein Kurzgutachten handeln. Dabei kann es Anlässe geben, die ein Verkehrswertgutachten zwingend notwendig machen.
So benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten immer dann, wenn die Verkehrswertermittlung den Anforderungen des § 194 Baugesetzbuch erfüllen muss:
- Rechtliche Auseinandersetzung vor Gericht
- Wertermittlung im Falle einer Erbschaft
- Erzwungene Vermögensaufteilung
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlung für steuerliche Zwecke
- Wertermittlung für Bilanzierungszwecke
Ein Kurzgutachten ist hingegen weniger ausführlich und kostengünstiger als ein Verkehrswertgutachten, jedoch nicht ausreichend, wenn der Anlass der Immobilienwertermittlung eines der oben genannten Punkte ist.
Gerne können wir Ihnen ein Verkehrswertgutachten erstellen, welches den Anforderungen des § 194 des Baugesetzbuches erfüllt. Hier erfahren Sie mehr zu unserem Verkehrswertgutachten.
Möchten Sie nur eine realistische Einschätzung Ihrer Immobilie z.B. im Rahmen eines Immobilienverkaufs, können wir Ihnen gerne unser schriftliches Kurzgutachten anbieten.
Baugutachten für Gerichte (Gerichtsgutachten)
Gib ein Bausachverständiger eine Stellungnahme zu einem Sachverhalt vor einem Gericht ab, so spricht man von einem Gerichtsgutachten, falls der Sachverständige vom Gericht bestellt wurde. Von einem Privatgutachten spricht man hingegen, falls der Bausachverständige von einem der Prozessparteien beauftragt wurde. Unabhängig von der Bezeichnung Gerichtsgutachten oder Privatgutachten handelt es sich prozessrechtlich immer um einen Parteivortrag.
Baugutachten bei Schimmelpilz (Schimmelpilzgutachten)
Ein Baugutachten kann auch bei einem Schädlingsbefall in Form eines Schimmelpilzgutachtens vorliegen. Je nach Einzelfall kann es durchaus sein, dass für die Erstellung des Schimmelpilzgutachtens auch labortechnische Untersuchungen hinzugezogen werden.
Gerne sind wir Ihnen behilflich, wenn Sie Schimmelpilzprobleme haben und eine gutachterliche Bewertung hinzuziehen möchten. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Schimmelpilz und Schimmelpilzgutachten.
Baugutachten für Versicherungsfälle (Versicherungsgutachten)
In der Regel wird die Gebäudeversicherung, die für einen Schaden aufkommt, den hauseigenen Sachverständigen zur Schadensaufnahme schicken.
Sehr häufig kommt es jedoch vor, dass nach einem Elementarschaden, wie z.B. einem Sturm- Wasser- oder Hagelschaden am Gebäude ein unabhängiger externer Gutachter hinzugezogen werden kann. Hierbei sind wir Ihnen dann gerne behilflich und Ihr kompetenter Ansprechpartner!
Baugutachten für weitere Anwendungsfälle
Auch für diese Anlässe können wir Ihnen gerne das passende Baugutachten anbieten: